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Ralf Renner
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2007 starben nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) in Deutschland 346 Menschen bei Bränden, 90 Prozent davon in Privatwohnungen. Die meisten sterben nachts im Schlaf. „Wie heimtückisch Brandrauch ist, wird daran deutlich“, betont Christian Rudolph (Sprecher des Forums Brandrauchprävention). „Die Opfer haben ohne akustisches Signal keinerlei Chance.“ 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung, denn die meisten Feuer beginnen mit einer Schwelphase, in der sich die Räume schnell mit Rauch füllen. Dieser Rauch ist hochgiftig und kann schon nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit bzw. zum Tod führen. |
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Als Konsequenz daraus wurde in vielen deutschen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht eingeführt, so zum Beispiel in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Sachsen hat zwar derzeit keine derartige Verordnung, trotzdem raten Experten dazu, Rauchmelder in den Wohn- und vor allem den Schlafräumen zu installieren. Ausgenommen werden können Bäder, in denen es (beispielsweise durch Wasserdampf) oft zu Fehlalarmen kommen kann. Rauchwarnmelder sind europaweit nach der EN 14604 geregelt. Bei Rauchwarnmeldern erfolgt die Alarmierung im Falle eines Brandes akustisch. Der Schallgeber muss dabei im Rauchwarnmelder integriert sein und die Schallemission muss mindestens 85 dB (Dezibel) betragen. Die Geräte sind batteriebetrieben und daher ohne zusätzliche Kabelverlegung zu installieren. Die Notwendigkeit des Batteriewechsels wird ca. 30 Tage, bevor die Batterie entladen ist, durch einen wiederkehrenden Signalton angekündigt. Rauchmelder erhalten Sie in allen Baumärkten und häufig auch beim Discounter schon ab 4 EUR. Wir empfehlen, beim Kauf auf entsprechende Gütesiegel (z.B: VDS) zu achten. Eine umfassende Übersicht über Rauchmelder, die vom VDS zertifiziert sind, finden Sie hier: http://vds.de/de/zertifizierungen/verzeichnisse/rauchwarnmelder/. Nähere Informationen finden Sie auch hier: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/warum-rauchmelder.html |
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Was um alles in der Welt ist denn die Sandwichgeneration, werden Sie sich jetzt sicherlich fragen. Der Begriff umschreibt sehr plastisch die Gruppe derjenigen Personen, die die Sorge und Pflegeleistungen für eigene ältere Angehörige tragen, meist für die eigenen Eltern, und die zugleich für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder verantwortlich sind. Das deutsche Sozialrecht sieht unter bestimmten Bedingungen eine Unterhaltspflicht für volljährige Kinder und auch die eigenen Eltern vor. Auch hierdurch kommt die mittlere Generation in die "Sandwich-Konstellation". Ein Beispiel ist die Entscheidung des BGH zum Elternunterhalt |
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Die Frage des Elternunterhaltes stellt sich oft dann, wenn die eigenen Eltern in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen. Hier reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und das Einkommen (die Rente) des Elternteils meist nicht aus, um alle Kosten zu decken. Die Differenz zwischen dem Einkommen und den Heimkosten wird in der Praxis häufig zunächst vom Sozialamt übernommen. Der Unterhaltsanspruch der Eltern, die nunmehr Sozialhilfeempfänger geworden sind, geht auf die Behörde über § 94 SGB XII, sobald und soweit diese Leistungen erbringt. An dieser Stelle können die Sozialämter die Kinder in Zahlungsregress nehmen. Dazu prüft das Sozialamt zunächst, ob von den (erwachsenen) Kindern Elternunterhalt verlangt werden kann. Dazu wird von den Kindern häufig zunächst eine Auskunft über deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangt. Dem Sozialamt gegenüber müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach § 1605 BGB dargelegt werden. Im Ergebnis kann es also durchaus sein, dass Sie einen Teil Ihres Einkommens für die Pflegekosten Ihrer Eltern aufwenden müssen. Das ist umso bitterer, da es aufgrund der demographischen Entwicklung auch dringend notwendig ist, dass Sie für sich selbst und für Ihren eigenen Ruhestand vorsorgen müssen. Abhilfe kann hier eine private Pflegeversicherung schaffen. Die preisgünstigste Variante ist hier oft eine Pflegetagegeldversicherung. Hier können Sie frei wählen, ab welcher Pflegestufe der Versicherer leistet. und wie hoch der Tagessatz sein soll. Die neuesten Tarife verzichten auf die Gesundheitsfragen und passen sich automatisch eventuellen neuen Gesetzgebungen an (wenn bspw. neue Pflegestufen eingeführt werden sollten). Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Tagessätze sein sollten, um die entstehenden Lücken zu schließen und mit welchem monatlichen Aufwand Sie rechnen müssten, fragen Sie einfach bei mir an. |
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